Unsere Fachgebiete Präzise. Verlässlich. Durchsetzungsstark.
Recht verstehen. Lösungen verbinden.
Selbst wenn Ihr Problem keinen Namen hat, haben wir die passende juristische Expertise.
Von A -Z punktgenau durchs Recht Ein Überblick über Themen, die häufig zusammengehören – und gemeinsam gedacht werden sollten.
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Ob als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer – gerne beraten und vertreten wir Sie in sämtlichen Bereichen des privaten Arbeitsvertragsrechts und des öffentlichen Arbeitsrechts.
Wir unterstützen Sie im Zusammenhang mit der Erstellung von Verträgen, Reglementen und Arbeitszeugnissen, beantworten Ihre Fragen zu den Rechten und Pflichten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und stehen Ihnen in allen Belangen rund um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen, wie bspw. missbräuchliche Kündigung, Freistellung, Kündigung zur Unzeit usw., zur Verfügung.
Natürlich vertreten wir Ihre Rechte auch vor Gerichten und Behörden und sorgen für die (ausser)gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis; sei dies in Form von Lohnansprüchen, Ferienentschädigungen, Überstundenentschädigungen oder anderen Ansprüchen
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In Liechtenstein gilt ein eher striktes Aufenthalts- und Niederlassungsrecht. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewilligung sind dabei verschieden, je nachdem ob es sich um einen EWR-Staatsangehörigen, einen Schweizer Staatsangehörigen oder einen Drittstaatsangehörigen handelt. Ebenso unterschiedlich sind die Voraussetzungen für einen allfälligen Widerruf oder das Erlöschen eines Aufenthaltstitels.
In diesem Zusammenhang beantworten wir gerne Ihre Fragen, vertreten Sie vor den zuständigen Behörden wenn es um die Erteilung oder die Aberkennung eines Aufenthaltsrechts geht, koordinieren alles Notwendige mit in- und ausländischen Behörden und beraten Sie auch gerne in zusammenhängenden Bereichen wie z.B. im Arbeitsrecht (Arbeitsbewilligung) oder auch im Strafrecht (Widerruf von Bewilligungen).
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Wenn es um den Bau von Immobilien geht, sind diverse Abklärungen in den verschiedensten Bereichen notwendig. Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Erstellung der notwendigen Verträge (Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträge, Baurechtsverträge, Mutationen, Dienstbarkeiten usw.), bei der Einholung entsprechender Bewilligungen und bei den Abklärungen und Vertragsdurchführungen beim Grundbuchamt und der Grundverkehrsbehörde.
Natürlich sind wir auch Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Belangen des öffentlichen Baurechts (Bauvorschriften, Bewilligungs- und Anzeigeverfahren etc.).
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Das Ehe- und Familienrecht ist so vielseitig wie die einzelnen Familien selbst. Probleme und Streitigkeiten zwischen Familienangehörigen sind oft sehr nervenaufreibend und emotional. Vor allem Kinder können unter den Auseinandersetzungen zwischen den Eltern sehr leiden.
Unsere erfahrenen Juristen setzen sich deshalb dafür ein, unter der Wahrung Ihrer Interessen eine möglichst einvernehmliche Lösung zu finden, mit welcher alle Beteiligten einverstanden sind – sei dies im Rahmen einer Ehetrennung oder –scheidung, in Unterhaltsfragen, Besuchs- und Obsorgerechtsfragen oder sonstigen Angelegenheiten des Ehe- und Familienrechts.
Leider ist nicht immer eine einvernehmliche Lösung möglich. Vertrauen Sie in einem solchen Fall darauf, dass wir uns kompetent für Ihre Interessen einsetzen und Ihre Ansprüche erfolgreich geltend machen bzw. ungerechtfertigte Ansprüche Ihnen gegenüber abwehren.
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„Wem ghörsch?“ und „Häsch Böda?“ sind Fragen, die in Liechtenstein lange als erstes gestellt worden sind, wenn man jemanden kennen gelernt hat. Ob jemand „Böda“ (Grundstücke) besitzt und wieviel davon, ist aus Sicht eines Erben oftmals davon abhängig, ob und zu welchem Teil man in einer Erbschaftsangelegenheit berücksichtigt wurde.
Aus Sicht eines Erblassers ist es aufgrund der engen Familienstrukturen in Liechtenstein und der Tatsache, dass jeder jeden kennt, vielen ein Anliegen, eine möglichst faire, umfassende und klare Aufteilung der Vermögenswerte zu planen.
Wir beraten und unterstützen Sie in allen Fragen des Erbrechts und helfen Ihnen bei Ihrer Nachfolgeplanung.
Wir stehen Ihnen bei der Erstellung von letztwilligen Verfügungen (Testamenten), Erbverträgen und Schenkungen zur Seite und vertreten Sie als Erben oder Vermächtnisnehmer im Verlassenschaftsverfahren vor den Gerichten und Behörden. Unsere erfahrenen Anwälte amten regelmässig als Testamentsvollstrecker oder auch als Nachlasskurator. Im Streitfall sind wir dafür besorgt, Ihre Erb- und Pflichtteilsrechte durchzusetzen und Sie bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zu vertreten.
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Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Errichtung und Verwaltung von Verbandspersonen (Vereine, Aktiengesellschaften, GmbHs, Anstalten, Stiftungen etc.), Personengesellschaften (einfache Gesellschaften, Kollektivgesellschaften, Kommanditgesellschaften), Treuhänderschaften (Trusts) und Treuunternehmen (Trust reg.).
Wir erstellen für Sie die erforderlichen Dokumente (wie bspw. Statuten, Beistatuten, Treuhandurkunden etc.) und stehen Ihnen auch gerne bei der Führung und Verwaltung der Gesellschaft bis zu deren Beendigung zur Seite. Diesbezüglich können wir auf jahrelange Erfahrung und ein ausgedehntes Netzwerk an Partner zurückgreifen.
Natürlich vertreten wir Sie in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten auch vor Gerichten und Behörden.
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Menschenrechte und Grundrechte sind Rechte, die jedem Einzelnen zustehen – unabhängig von Geschlecht, Glauben, Staatsangehörigkeit oder anderen Merkmalen. Sie schützen den Einzelnen vor ungerechtfertigten Eingriffen des Staates.
Unsere Kanzlei setzt sich für den Schutz Ihrer Grundrechte ein und berät Sie gerne in diesem Bereich. Unsere Rechtsanwälte verfügen über langjährige Erfahrung. Sie können sich auch auf unsere Expertise in Individualbeschwerdeverfahren vor dem Staatsgerichtshof verlassen, der als Verfassungsgericht die Vereinbarkeit von Gerichtsentscheidungen oder Rechtsnormen mit der Verfassung sowie mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) überprüft.
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Sie hatten einen Verkehrsunfall und sind seither in Ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt? Ihr Zahnarzt hat Ihnen den falschen Zahn gezogen?
Wir beraten Sie umfassend in sämtlichen Haftpflichtfällen im Zusammenhang mit Personen-, Sach- oder Vermögensschäden – egal ob diese von einem Unfall, einer Krankheit, einem medizinischen Behandlungsfehler, einer Straftat oder sonst wo herrühren – und sorgen für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche sowie für die Abwehr von ungerechtfertigten Schadenersatzansprüchen.
Dabei stehen wir Ihnen sowohl aussergerichtlich als auch in Gerichtsverfahren zur Seite.
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Das Immaterialgüterrecht umfasst das Patentrecht (PatG), Urheberrecht (URG), Designrecht (DesG) und das Markenrecht (MSchG).
Das Immaterialgüterrecht regelt in erster Linie Themen wie die Registrierung oder die Verlängerung von Marken und Designs sowie die Wahrnehmung des Urheberrechts und die damit verwandten Schutzrechte.
Wir beraten Sie in allen Angelegenheiten des Immaterialgüterrechts (insbesondere Marken, Muster, Patente, Gebrauchsmuster, Werke und Bildrechte).
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Oft stellt sich bei rechtlichen Angelegenheiten mit Auslandsbezug die Frage nach dem anwendbaren Recht, der Zuständigkeit der Gerichte und auch nach der allfälligen Vollstreckung von Entscheidungen aus dem Ausland im Inland und umgekehrt. Wir beantworten Ihre Fragen in diesem Zusammenhang gerne.
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Das Internet hat immer größeren Einfluss auf unser Leben und unsere Lebensweise. Im Online-Bereich und bei IT-Projekten spielen eine Vielzahl verschiedener Rechtsmaterien, insbesondere das Urheberrecht, das E-Commerce-Recht und das Datenschutzrecht, eine Rolle.
Dabei gewinnt das Datenschutzrecht immer mehr an Bedeutung – datenschutzrechtliche Compliance ist neben einem rechtlichen Erfordernis auch eine wirtschaftliche Notwendigkeit.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bringt dabei neue Herausforderungen für Unternehmen.
IT- und Software-Projekte bedürfen neben technischer Expertise eine ebenso fundierte juristische Begleitung, welche ihnen unserer Juristen gerne anbieten.